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Preiswerte Wohnungsauflösung

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Umweltrechte Entsorgung

Unsere Mitarbeiter entsorgen Ihren Sperrmüll, Ihre Alt-Möbel oder auch Ihren alten Elektroschrott fach- und umweltgerecht.

Besenreine Entrümpelung

Wir Entrümpeln Ihre Wohnung, Ihren Keller, Dachboden oder auch Ihre Garage und übergeben Ihnen Ihre Räume besenrein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Beauftragen eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

§ 2 Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggeber/ins seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besonders bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber/in nach Vertragsabschluss erweitert wird.

§ 3 Kündigung des Vertrages

Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tagen vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.

§ 4 Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

§ 5 Erstattung der Umzugskosten

Soweit der/die Auftraggeber/in gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der Auftraggeber/in diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

§ 6 Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernsehern, Radios, HiFi-Geräten und EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

§ 7 Haftung

Auf Wunsch kann der/die Auftraggeber/in eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung, siehe Auftragsformular.

§ 8 Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

§ 9 Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.

§ 10 Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

§ 11 Haftung

Für Arbeiten, die der Mitarbeiter des Möbelspediteurs, ohne schriftliche Auftragsbestätigung, im Auftrage des/der Auftraggeber/in tätigt, übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.

§ 12 Nachprüfung durch den Auftraggeber/in

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber/in/in verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

§ 13 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Verladen fällig und in bar oder in Form eines gleichwertigen Zahlungsmittels zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu erstatten. Kommt der Auftraggeber/in seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftragsgebers einzulagern (§ 419 HGB).

§ 14 Lagervertrag

Im Fall der Lagerung wird vereinbart, dass bei mindestens zweimonatiger Nichtzahlung der Lagermiete, die eingelagerten Güter durch den Spediteur verkauft werden. Ansonsten gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggeber/ins zur Verfügung gestellt.

§ 15 Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk die sich vom Auftraggeber/in beauftrage Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit Nicht-Kaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Auftraggeber/in nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.